Die Förderung besteht aus 2 Komponenten:
- Altersvorsorgezulage
- Sonderausgabenabzug
Das Finanzamt prüft, was günstiger ist - Zulage oder Sonderausgabenabzug.
Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen:
Jahr |
jährliche Grundzulage
pro Person |
Kinderzulage
pro Kind |
2002/2003 |
38 € |
46 € |
2004/2005 |
76 € |
92 € |
2006/2007 |
114 € |
138 € |
ab 2008 |
154 € |
185 € (300 €)* |
* Die Kinderzulage für ab 01.01.2008 geborene Kinder hat sich von 185 Euro auf 300 Euro erhöht
Bei einem Ehepaar muss jeder Ehegatte einen eigenen Vertrag abschließen, um die Grundzulage zu erhalten. Die Zulagen werden dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben; sie fließen anders als eine Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug dem Sparer also nicht „direkt“ zu. Anspruch auf die Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde. Nur wer den Mindesteigenbeitrag in den Riestervertrag leistet, erhält die volle Zulage. Der Mindesteigenbeitrag ist ein Prozentsatz des sozialversicherungspflichigen Vorjahreseinkommens, vermindert um die Zulage des laufenden Jahres. Wer weniger als den Mindesteigenbeitrag einzahlt, dem werden die Zulagen anteilig gekürzt. Ist bei Ehegatten nur einer unmittelbar förderfähig (siehe oben), so muss auch nur er Eigenbeiträge leisten. Erhält er volle oder gekürzte Zulagen, erhält der andere (nur mittelbar förderfähige) Partner ebenfalls die volle oder um den gleichen Prozentsatz gekürzte Zulage.
Jahr |
erforderlicher
Mindestbeitrag |
höchstens
jedoch p.a. |
2002/2003
|
1 %
|
525 €
|
ab 2004
|
2 %
|
1.050 €
|
ab 2006 |
3 % |
1.575 € |
ab 2008 |
4 % |
2.100 € |
Zu beachten ist auch, dass die eigene Sparleistung einen bestimmten Sockelbetrag nicht unterschreiten darf, sonst wird die Zulage gekürzt. Der Sockelbetrag ist zu berücksichtigen, wenn die gewährte Zulage die Höhe des Mindesteigenbetrags erreicht oder übersteigt. Der sogenannte Riester-Sockelbeitrag ist der jährliche MINDEST-Einzahlbeitrag in eine Riester-Rente und beträgt 60 € bzw. 5€ im Monat.