Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Daher gehört sie zur sogenannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt. Informationen dazu hier, auf dieser Seite, und detailliert mit vielen Beispielen im Ratgeber
"Startklar zur Riester-Rente" auf der rechten Seite. Zum öffnen einfach auf das Prospekt klicken.
Mit diesem sehr einfachen Rechner hier in einem PDF-Formular können Sie selbst rechnen. Einfach Bruttojahresarbeitslohn des Vorjahres, Anzahl der Kinder und einige ergänzende Angaben ergänzen oder ankreuzen und schon haben Sie das Ergebnis mit dem, eventuell, neuen Beitrag. Wenn Sie mit der Maus auf die entsprechenden Felder gehen wird Ihnen eine Kurzhilfe angezeigt
Tipp: Passen Sie die jährliche Beitragshöhe zum Riestervertrag regelmäßig an. So kann der maximale Förderbetrag vollständig ausgenutzt werden.
Dann benutzen Sie für detaillierte Berechnungen den
DWS RiesterRechner Premium und erstellen Sie sich Ihr eigenes Angebot
Diese Hilfen sollen die Beratung nicht ersetzen, geben Ihnen aber die Möglichkeit sich selbst einen Überblick über die Möglichkeiten zu verschaffen.